Abbuchung der Mitgliedsbeiträge
Liebe Mitglieder, Anfang November erfolgt die Abbuchung des Vereinsbeitrags (2. Halbjahreszahlung bzw. Abbuchung von offenen Beiträgen). Wir bitten darum, uns Änderungen der Bankverbindung mitzuteilen. Wir weisen daraufhin, dass Rückbelastungen immer mit Gebühren verbunden sind. Bei selbstverschuldeten Rückbelastungen müssen wir diese Gebühren in Rechnung stellen. Im Falle des Vereinsaustritts muss eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen.… Weiterlesen